Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Genehmigung, sich - vorübergehend oder auf Dauer - als ausländische Person im Bundesgebiet aufzuhalten ist in unterschiedlicher Form möglich als:
- Befristete Aufenthaltserlaubnis z.B. für Beschäftigung
- Unbefristete Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Die Duldung oder Gestattung eines Aufenthaltes ist kein Aufenthaltstitel. Denn vorläufig geduldet werden kann der Aufenthalt einer Person, die sich nach deutschem Recht nicht im Bundesgebiet aufhalten darf, wenn sich die Ausreise verzögert (Aussetzung der Abschiebung). Gestattet wird ein Aufenthalt nur vorübergehend zur Durchführung eines Asylverfahrens.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung (siehe Freizügigkeit).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3200
E-Mail: amt32@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
- Ruheständler: Rentenbescheide
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
- Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
- Gesetzlich anerkannter Aufenthaltszweck (z. B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeit)
- Reisepass
- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Wohnort im Kreisgebiet
- Ausreichender Wohnraum
- Ausgefüllter Antrag
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Abgabe von Fingerabdrücken nach Terminvereinbarung.
Ausnahmen z.B. zum Lebensunterhalt sind aus humanitären oder anderen Gründen möglich.
Unterschiedliche weitere Voraussetzungen je nach Art der Genehmigung, z. B. zur Dauer des Aufenthaltes.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021