Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht Erteilung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Wermelskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de