Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen. Mitzubringen sind in beiden Fällen: ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig) Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind: 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger HintergrundDie aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird. Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt. Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei. Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann. Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.Achtung: Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit: Manche Gemeinden verlangen zwei Fotos. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Fotos mit.
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person
      • Vollmacht

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden) vorgelegt werden. Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (zum Beispiel der Registrierschein des Bundesverwaltungsamts) vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres22,80 €Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)10,00 €Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)37,50 €Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)60,00 €Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)69,50 €Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)92,00 €vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de