Reisepass Beantragung
Hinweise für Ahaus
Wer außerhalb der EU verreisen möchte, benötigt in der Regel einen Reisepass.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen.
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Unter 18 Jahre: Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit in eiligen Fällen einen Reisepass im Expressverfahren oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reispeass nicht in jedem Land akzeptiert wird.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.
Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Reisepasses, müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.
Erst wenn Sie Ihren Reisepass offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ahaus
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Biometrische Passfotos können auch unmittelbar vor der Antragstellung direkt im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal erfasst werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich 5,00 €.
Erforderliche Unterlage : bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
falls kein Ausweisdokument vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
Formulare
Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
- Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PassG)
Verfahrensablauf
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Um einen neuen Reisepass zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihr Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Nachdem Sie eine Nachricht erhalten haben, liegt der beantragte Reisepass beim Bürgerbüro der Stadt Ahaus zur Abholung bereit.
Fristen
Validity of the second passport: 6 years
Bearbeitungsdauer
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regulärer Reisepass 3-4 Wochen (variiert je nach Jahreszeit, bis zu 8 Wochen)
Expresspass 4-5 Werktage
vorläufiger Reisepass 15 Minuten, wird direkt vor Ort ausgestellt
Kosten
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Reisepass:
Bis 24. Lebensjahr 37,50 Euro
Ab 24. Lebensjahr 70,00 Euro
Expresspass:
Bis 24. Lebensjahr 69,50 Euro
Ab 24. Lebensjahr 102,00 Euro
vorläufiger Reisepass:
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Unrichtige Angaben:
Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Minderjährige:
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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