Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Einen Reisepass (ePass) benötigen Sie, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschand aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten. Grundsätzlich ist der Besitz eines Reisepasses vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union notwendig. Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bzw. sechs Jahren bei Personen unter 24 Jahren, wobei das Dokument nach Ablauf neu beantragt und nicht verlängert werden kann. Einen Termin zur Beantragung des Reisepasses buchen Sie bitte über das Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

     

    Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Reisepass beantragt?

    Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen.Wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung vom Bürgerservice. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass zur Entwertung mit.

    Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-578 oder per E-Mail an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Alternativ kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden. Dort wird ein digitales Passbild erstellt, das jedoch nicht ausgedruckt werden kann.
    • Bei Minderjährigen muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden. Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.

    Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aufgrund der benötigten Unterschrift altersunabhängig unerlässlich ist.

    Ebenso ist ein Fingerabdruck für alle Personen ab 6 Jahren auf dem Chip zu speichern.

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Reisepass: 70,00 Euro
    Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
    Nutzung des Selbstbedienungsterminals: 8,10 Euro 
    48-Seiten-Reisepass (Vielreisende): 92,00 Euro
    48-Seiten-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
    Express-Reisepass: 102,00 Euro
    Express-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
    48-Seiten Express-Reisepass (Vielreisende): 124,00
    48-Seiten Express-Reisepass (unter 24. Lebensjahr): 91,50 Euro
    vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de