Zweitpass beantragen
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.
Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Für Personen unter 18 Jahren kann ein Reisepass nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Bisheriger Reisepass / Kinderreisepass (ersatzweise Personalausweis oder Geburtsurkunde)
- bei Eheschließung die Heiratsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
- Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig
Formulare
Hinweise für Übach-Palenberg
Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
- Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Passport Act (Passport Act)
§ 15 Passport Ordinance
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Validity of the second passport: 6 years
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel etwa vier bis fünf Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Hinweis: Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens ca. 8 bis 10 Wochen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei in Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde). Es fallen zusätzliche Gebühren an.
Der vorläufige Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr) wird nur in besonders dringenden Ausnahmefällen (Nachweise z.B. Buchungsunterlagen sind mitzubringen) ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Ob ein vorläufiger Reisepass als gültiges Dokument unter die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder fällt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bei Namensänderung nach Eheschließung kann der Reisepass ab acht Wochen vor der Heirat gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.
Kosten
Weitere mögliche Kosten:
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
- für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR
Die Gebühren verdoppeln sich,
- wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
- wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass.
Hinweise (Besonderheiten)
Unrichtige Angaben:
Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Minderjährige:
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Weitere Informationen
Hinweise für Übach-Palenberg
Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024