Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass

    Hinweise für Schwalmtal

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwalmtal

    Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument.
    Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Gebühren:
    • 70,00 € für einen Reisepass
    • 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 26,00 € für einen "vorläufigen" Reisepass
    • 102,00 € Express-Pass (Lieferung durch die Bundesdruckerei innerhalb von 72 Stunden).
    • 69,50 € Express-Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwalmtal

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit: Manche Gemeinden verlangen zwei Fotos. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Fotos mit.
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person
      • Vollmacht

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden) vorgelegt werden. Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (zum Beispiel der Registrierschein des Bundesverwaltungsamts) vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

    Formulare

    Hinweise für Schwalmtal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwalmtal

    • Personalausweis oder alter Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    • Geburts- bzw. Heiratsurkunde zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister

    Der Antrag für Ihren neuen Reisepass kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
    Bei der Beantragung des Reisepasses ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwalmtal

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwalmtal

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Schwalmtal

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwalmtal

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Schwalmtal

    • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 59,00/81,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50/59,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
    • für einen Kinderreisepass: EUR 13,00

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwalmtal

    Gültigkeitsdauer:

    • 10 Jahre im Regelfall
    • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
    • 1 Jahr bei einem "vorläufigen" Reisepass

    Bearbeitungsdauer:

    ca. 3 - 4 Wochen

    Verlust des Reisepasses:

    Was ist bei Verlust zu tun?

    • Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben,
    • einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen,
    • wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden 
    • Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwalmtal

    Kinderreisepass

    Ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:

    ONLINE-ABHOLAUSKUNFT

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schwalmtal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de