Vorgesehen zum Löschen - Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
Sie haben sich besipielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.
Beschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen werden vom Arbeitgeber angefordert und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen werden gegebenfalls im Rahmen einer Inspektion überprüft.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Voraussetzungen
Vorraussetzungen sind Beschwerden bezüglich der Arbeitsbedingungen und bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei Inspektionen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 BetrSichV
Verfahrensablauf
- Eingang der Beschwerde online
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Bearbeitungsdauer
Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 23.11.2020