Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Vor dem Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes oder zur Vorbereitung eines Bauvorhabens ist es sinnvoll, sich über vorhandene Baulasten zu informieren und Einsicht in die bestehende Bauakte zu nehmen. Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder die Bauakte wird mit den entsprechenden Formularen im pdf-Format per E-Mail an bauaufsicht@emsdetten.de angefordert. Für die Übersendung der Akte erhalten Sie per E-Mail einen Link, über den Sie sich Ihre Bauakte herunterladen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht (Team 630)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    Die jeweiligen Antragsformulare

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Emsdetten

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstückes oder des Gebäudes oder Sie sind bevollmächtigt oder Sie können ein berechtigtes Interesse an der Auskunft oder der Einsichtnahme begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    Die Baulastenauskunft oder die Zusendung der Bauakte erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Emsdetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de