Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Vor dem Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes oder zur Vorbereitung eines Bauvorhabens ist es sinnvoll, sich über vorhandene Baulasten zu informieren und Einsicht in die bestehende Bauakte zu nehmen. Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder die Bauakte wird mit den entsprechenden Formularen im pdf-Format per E-Mail an bauaufsicht@emsdetten.de angefordert. Für die Übersendung der Akte erhalten Sie per E-Mail einen Link, über den Sie sich Ihre Bauakte herunterladen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
Die jeweiligen Antragsformulare
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Emsdetten
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstückes oder des Gebäudes oder Sie sind bevollmächtigt oder Sie können ein berechtigtes Interesse an der Auskunft oder der Einsichtnahme begründen.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Die Baulastenauskunft oder die Zusendung der Bauakte erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten