Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Anzahl und Art der für die Baulasteintragung erforderlichen Pläne ergeben sich aus dem Baulastantrag. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Sachbereich Baulasten abzustimmen, welche Pläne benötigt werden. In jedem Falle ist mindestens ein Lageplan bzw. Katasterplan in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Neben der Eigentümerin/dem Eigentümer sind auch die in der II. Abteilung des Grundbuchs verzeichneten Berechtigten mit eigentümerähnlicher Stellung (wie z.B. Erbbauberechtigte, Auflassungsberechtigte, Nacher[1]ben) zu beteiligen. Für jede weitere Beteiligte/jeden weiteren Beteiligten ist eine zusätzliche Ausfertigung der Pläne erforderlich.
Sollte ein Lageplan erforderlich sein, so muss dieser entsprechend § 18 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) von einer Behörde, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen (hier: Vermessungs- und Katasteramt) oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin
oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mindestens im Maßstab l: 500 angefertigt sein.Die Baulastfläche ist grün schraffiert anzulegen und zu bemaßen. Bei mehreren Flächen sind diese durchzu[1]nummerieren und zu bezeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Solzbacher 02224/184-109.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Schriftlicher Antrag inklusive Lageplan, Grundriss, Katasterplan, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Vollmacht
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Honnef
Nach Eingang und Prüfung des Antrages wird von hier für jede Beteiligte/jeden Beteiligten eine Verpflichtungserklärung vorbereitet, die dann unterzeichnet werden kann.
Für die Unterschriftsleistung bestehen dabei folgende Möglichkeiten:
Unterzeichnung
- vor der Baulastführerin/dem Baulastführer im Bauordnungsamt der Stadt Bad Honnef
- vor einer Notarin/einem Notar Ihrer Wahl
Rechtsgrundlage(n)
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§ 85 BauO NRW beinhaltet die Vorschriften zur Baulast
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Um Rückfragen und unnötige Postwege zu vermeiden, empfiehlt es sich, dies mit dem Sachbereich Baulasten (Frau Solzbacher, 02224/184-109) abzustimmen bzw. im vorliegenden Antrag zu vermerken
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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