Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Anzahl und Art der für die Baulasteintragung erforderlichen Pläne ergeben sich aus dem Baulastantrag. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Sachbereich Baulasten abzustimmen, welche Pläne benötigt werden. In jedem Falle ist mindestens ein Lageplan bzw. Katasterplan in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
    Neben der Eigentümerin/dem Eigentümer sind auch die in der II. Abteilung des Grundbuchs verzeichneten Berechtigten mit eigentümerähnlicher Stellung (wie z.B. Erbbauberechtigte, Auflassungsberechtigte, Nacher[1]ben) zu beteiligen. Für jede weitere Beteiligte/jeden weiteren Beteiligten ist eine zusätzliche Ausfertigung der Pläne erforderlich.
    Sollte ein Lageplan erforderlich sein, so muss dieser entsprechend § 18 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) von einer Behörde, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen (hier: Vermessungs- und Katasteramt) oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin
    oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mindestens im Maßstab l: 500 angefertigt sein.Die Baulastfläche ist grün schraffiert anzulegen und zu bemaßen. Bei mehreren Flächen sind diese durchzu[1]nummerieren und zu bezeichnen.

     

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Solzbacher 02224/184-109.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Schriftlicher Antrag inklusive Lageplan, Grundriss, Katasterplan, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Vollmacht

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Nach Eingang und Prüfung des Antrages wird von hier für jede Beteiligte/jeden Beteiligten eine Verpflichtungserklärung vorbereitet, die dann unterzeichnet werden kann.
    Für die Unterschriftsleistung bestehen dabei folgende Möglichkeiten:
    Unterzeichnung
    - vor der Baulastführerin/dem Baulastführer im Bauordnungsamt der Stadt Bad Honnef
    - vor einer Notarin/einem Notar Ihrer Wahl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    § 85 BauO NRW beinhaltet die Vorschriften zur Baulast

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Um Rückfragen und unnötige Postwege zu vermeiden, empfiehlt es sich, dies mit dem Sachbereich Baulasten (Frau Solzbacher, 02224/184-109) abzustimmen bzw. im vorliegenden Antrag zu vermerken

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de