Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bitte benutzen Sie das Antragsformular (unter "Downloads") und fügen Sie gegebenenfalls einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft bei. Bei Zusendung der Unterlagen per E-Mail wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail unverschlüsselt erfolgt.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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