Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

     

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

     

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mathias-Giesen-Str. 11

    41540 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Für eine Auskunft benötigt:

    • Eigentumsnachweis oder berechtigtes Auskunftsinteresse
    • Rechnungsanschrift

    Für die Eintragung benötigt:

    • Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Abteilung 1 und 2 (nicht älter als 3 Monate) für das/die belastende/n Flurstück/e
    • Fünf  Lagepläne (1 Original, 4 Kopien)

     

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018) Bauordnung NRW 2018

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Eintragung oder Löschung einer Baulast:

    Klären sie bitte vorher ab, ob die Eigentümer des betreffenden Grundstücks zur Baulastübernahme bereit sind.

    Falls ein Erbbaurecht besteht, klären Sie dies auch mit dem Erbbauberechtigten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig (zu Lasten des Begünstigten).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de