Veranstaltung eines Wanderlagers
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Hinweise für Essen
Beschreibung
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Ansprechpartner
Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Der Veranstalter eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Für die Verteilung von Werbematerial im öffentlichen Straßenraum ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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