Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, vertreten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die Interessen Ihres Kindes. Eine Beistandschaft können Sie als alleinerziehender Elternteil beim Jugendamt nach einem persönlichen Gespräch beantragen. Das Jugendamt vertritt dann die Interessen Ihres Kindes z. B. in Unterhaltssachen (Prüfung und Festlegung des Unterhaltsbetrages durch Beurkundung oder gerichtlicher Feststellung). Der zu zahlende Unterhalt kann auf Wunsch vom Jugendamt eingezogen und anschließend an den Berechtigten ausgezahlt werden. Weitere Unterstützung erhält die unverheiratete Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes. Diese erfolgt über eine Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung) oder über ein gerichtliches Feststellungsverfahren (Urteil). Eingeschlossen ist in der Regel auch die Unterhaltsklärung. Die elterliche Sorge wird durch die Einrichtung einer Beistandschaft nicht eingeschränkt - eine Aufhebung ist jederzeit möglich. Eine einseitige Unterhaltsberatung der Unterhaltspflichtigen - in der Regel die Väter - ist ausgeschlossen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt - Unterhalt (51.1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2b

    58507 Lüdenscheid

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bürgerliches Gesetzbuch Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdenscheid

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Jugendamt - Unterhalt Beistandschaft (Info nach DSGVO) Dateigröße: 31,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de