Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung
Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, vertreten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die Interessen Ihres Kindes. Eine Beistandschaft können Sie als alleinerziehender Elternteil beim Jugendamt nach einem persönlichen Gespräch beantragen. Das Jugendamt vertritt dann die Interessen Ihres Kindes z. B. in Unterhaltssachen (Prüfung und Festlegung des Unterhaltsbetrages durch Beurkundung oder gerichtlicher Feststellung). Der zu zahlende Unterhalt kann auf Wunsch vom Jugendamt eingezogen und anschließend an den Berechtigten ausgezahlt werden. Weitere Unterstützung erhält die unverheiratete Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes. Diese erfolgt über eine Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung) oder über ein gerichtliches Feststellungsverfahren (Urteil). Eingeschlossen ist in der Regel auch die Unterhaltsklärung. Die elterliche Sorge wird durch die Einrichtung einer Beistandschaft nicht eingeschränkt - eine Aufhebung ist jederzeit möglich. Eine einseitige Unterhaltsberatung der Unterhaltspflichtigen - in der Regel die Väter - ist ausgeschlossen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)
Verfahrensablauf
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- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Jugendamt - Unterhalt Beistandschaft (Info nach DSGVO) Dateigröße: 31,0 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022