Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung
Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Sie können kostenfei für Ihr Kind schriftlich beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sorgeberechtigt sind und das Kind sich in Ihrer Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich; es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beistandschaft schon vor Geburt des Kindes beantragen. Als Beistand vertreten wir ihr Kind als gesetzlicher Vertreter (auch vor Gericht). bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft bei der Regelung und Festsetzungdes Unterhaltsanspruches und bei der Beitreibung des Unterhaltes (auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Wir empfehlen, tel. einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie benötigen, wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
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- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Verfahrensablauf
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- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
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gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Beistandschaft
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022