Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Sie können kostenfei für Ihr Kind schriftlich beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sorgeberechtigt sind und das Kind sich in Ihrer Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich; es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beistandschaft schon vor Geburt des Kindes beantragen. Als Beistand vertreten wir ihr Kind als gesetzlicher Vertreter (auch vor Gericht). bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft bei der Regelung und Festsetzungdes Unterhaltsanspruches und bei der Beitreibung des Unterhaltes (auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Wir empfehlen, tel. einen Beratungstermin zu vereinbaren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.1.1 Sachgebiet Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

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    Marktstraße 16

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    51.1.1.1 Beistandschaften

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    10 Sachgebiet Entgelte

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    Stockumer Straße 28, Verwaltungsgebäude B14, 1. OG

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    51.1.2 Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

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    Marktstraße 16

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Welche Unterlagen Sie benötigen, wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Die Beistandschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de