Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Eine Erziehungsbeistandschaft soll das das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit.
Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.
Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes gestellt und der Bedarf festgestellt wurde, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt.
Hier nehmen Eltern, Sozialarbeiter/innen und die Fachkräfte der Familienhilfe teil. Es werden die Rahmenbedingungen der Hilfe und die Ziele, die erreicht werden sollen, festgelegt.
Während der Dauer der Familienhilfe finden immer wieder solche Hilfeplangespräche statt.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022