Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1329

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis)

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.

    Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    §50 PStV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
    Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.

    Aufbewahrungsfrist: 30-110Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Für das erste Exemplar 16€,
    für jedes weitere bei gleicher Bestellung 8€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de