Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zum vorübergehenden Schutz

    Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung

    Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Ausländerinnen und Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas Anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Herkunftsland ein Aufenthaltsrecht besteht.

    Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ist nach der Einreise ein längerfristiger Aufenthalt vorgesehen, muss vom Bundesgebiet aus eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise erfolgt in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit und dem jeweils vorgesehenen Aufenthaltszweck.

    Mögliche Aufenthaltserlaubnisse sind unter anderem:

    • Familienzusammenführung
    • Studium, Sprachkurse
    • Au-pair-Beschäftigung
    • Schüleraustausch/Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
    • Beschäftigung
    • Forschung
    • Selbstständige Tätigkeit
    • Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird nach dem Kapitel 2, Abschnitte 3 bis 7, des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Je nach Aufenthaltszweck ergeben sich aus der Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsverfestigung, des Familiennachzuges, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder dem Zugang zu sozialen Leistungen.

    Seit 1. September 2011 werden Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) - im Scheckkarten-Format - ausgestellt. Darin werden unter anderem auch biometrische Merkmale (ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge beispielsweise der Nutzung von Onlinediensten genutzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Integration - Abteilung 334

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33430

    E-Mail: 334-integration@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    In der Regel sind bei Erteilung und Verlängerung folgende Unterlagen vorzulegen:

    • gültiger Nationalpass oder Passersatz
    • aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    • Verdienstbescheinigung
    • Mietvertrag

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dinst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Zur Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. Vorlage eines gültigen Nationalpasses oder eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes.

    Ob andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab. Hiernach richtet sich auch, ob Ausnahmen vom Vorliegen allgemeiner Voraussetzungen zugelassen werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Beantragung:

    Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gemeinsam mit dem/der Sorgeberechtigten. Bitte buchen Sie einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

    Abholung:

    Sie erhalten von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Sobald dieser vorliegt, kann der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rund drei Tage später abgeholt werden. Das Abholen des eAT ist ohne Termin möglich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der zuständigen Einrichtung.
    Bitte bringen Sie zur Abholung folgende Unterlagen mit:

    • der Brief mit der PIN (Brief der Bundesdruckerei),
    • der Pass
    • das bisherige Dokument
    • falls Sie nicht persönlich kommen: die ausgefüllte Vollmacht (s. Downloads)

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels einen Antrag gestellt werden. Hierzu ist unbedingt die Vorlage des gültigen Nationalpasses oder Passersatzes erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 8 Wochen.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei. Wegen der sehr hohen Zahl an Vertriebenen kann es auch länger dauern. Dies von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis der eAT ausgehändigt wird

    Kosten

    Von 0 bis 100 EUR

    Bemerkung:

    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Von der Gebührenerhebung wird bei Leistungsbezug abgesehen. In den übrigen Fällen kann die Gebühr in Einzelfällen aus humanitären Gründen erlassen oder ermäßigt werden hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen.
    • Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten derzeit alle Personen, die vom Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz erfasst sind, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung.
    • Gegen die Zuweisungsentscheidung findet kein Widerspruch statt; eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde erhalten.
    • Alternativ zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz besteht für jeden Geflüchteten die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis schneller Schutz gewährt und mit Vorteilen verbunden ist (beispielsweise keine Beschränkung der Arbeitsaufnahme und keine Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de