Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung

    Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind oder dessen Sitz im Ausland ist, dessen Organisation oder Tätigkeit sich aber auf Deutschland erstreckt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 81-2121

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
    • Gründungsprotokoll

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Behörde verschickt nach erfolgter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Anmeldung hat innerhalb von 2 Wochen auf deutsch nach Gründung bei der Kreispolizeibehörde zu erfolgen, unabhängig etwaiger Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der Vorstand ist anmeldepflichtig. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder.

    Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten. Die Anmeldung muss auf deutsch erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de