Erlaubnis für kirchl. Veranstaltungen, Prozessionen, etc.
Hinweise für Lichtenau
Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Wenn Sie für eine
ortsübliche Prozession,
ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug)
die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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für kleinere Veranstaltungen genügt eine formlose Anzeige mit folgenden Angaben:
Datum/Uhrzeit/Dauer
genaue Adresse
Ansprechpartner
Muss ein Teil der Straße gesperrt oder ein Platz im Halteverbot freigehalten werden, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich 4.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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