Veranstaltung

    Erlaubnis für kirchl. Veranstaltungen, Prozessionen, etc.

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie für eine

    • ortsübliche Prozession,

    • ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder

    • kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

    die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    für kleinere Veranstaltungen genügt eine formlose Anzeige mit folgenden Angaben:

    • Datum/Uhrzeit/Dauer

    • genaue Adresse

    • Ansprechpartner

    Muss ein Teil der Straße gesperrt oder ein Platz im Halteverbot freigehalten werden, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich 4.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de