Veranstaltung

    Vorgesehen zum Löschen - Veranstaltung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung benötigen Sie eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Sie sind als Veranstalter verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Besuchenden, Ihrer Mitarbeitenden, Ihrer Nachbarn und der Öffentlichkeit. Diese Pflicht besteht möglicherweise auch bei größeren Familienfeiern im Freien und muss im Einzelfall geprüft werden. 

    Im Rahmen der Beratung durch die Ordnungsbehörde wird festgestellt, ob Sie weitere Genhmigungen benötigen wie beispielsweise eine Sperrstundenverkürzung, eine Schankerlaubnis, eine Ausnahme vom allgemeinen Schutz der Nachtruhe oder eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks.  

    Bitte stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: Ordnungswesen@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein. 

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Im Rahmen der Beratung erhalten Sie weitere Formulare. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Beratung im Ordnungsamt erfolgt gebührenfrei. Je nach beantragter Veranstaltung können weitere Gebühren für die Ausstellung von Genehmigungen anfallen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de