Vorgesehen zum Löschen - Veranstaltung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung benötigen Sie eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Sie sind als Veranstalter verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Besuchenden, Ihrer Mitarbeitenden, Ihrer Nachbarn und der Öffentlichkeit. Diese Pflicht besteht möglicherweise auch bei größeren Familienfeiern im Freien und muss im Einzelfall geprüft werden.
Im Rahmen der Beratung durch die Ordnungsbehörde wird festgestellt, ob Sie weitere Genhmigungen benötigen wie beispielsweise eine Sperrstundenverkürzung, eine Schankerlaubnis, eine Ausnahme vom allgemeinen Schutz der Nachtruhe oder eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung.
Online-Dienste
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Ordnungswesen
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erforderliche Unterlagen
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Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein.
Formulare
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Im Rahmen der Beratung erhalten Sie weitere Formulare.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beratung im Ordnungsamt erfolgt gebührenfrei. Je nach beantragter Veranstaltung können weitere Gebühren für die Ausstellung von Genehmigungen anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen