Vorgesehen zum Löschen - Veranstaltung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Belege über die ungedeckten Aufwendungen
Formulare
Hinweise für Geilenkirchen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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