Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.

    Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:

    • in dem Wohngebiet der Hauptwohnung herrscht ein erheblicher und dauerhafter Parkraummangel
    • Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken, der Parkplatz wird auch nur an der Hauptwonung eingerichtet
    • Sie dürfen keinen zur Verfügung gestellten privaten Stellplatz oder Garage haben oder einen Nachweis dafür geben, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten
    • der Parkplatz kann nur dort eingerichtet werden, wo der Verkehr nicht gestört wird und Platz genug ist

    Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de