Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen
personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Menschen mit Behinderung können die Einrichtung bzw. Verlegung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen blauen Parkausweises für Schwerbehinderte und das Merkzeichen aG.
Jedoch müssen die folgenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein:
- in dem Wohngebiet der Hauptwohnung herrscht ein erheblicher und dauerhafter Parkraummangel
- Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken, der Parkplatz wird auch nur an der Hauptwonung eingerichtet
- Sie dürfen keinen zur Verfügung gestellten privaten Stellplatz oder Garage haben oder einen Nachweis dafür geben, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten
- der Parkplatz kann nur dort eingerichtet werden, wo der Verkehr nicht gestört wird und Platz genug ist
Das Einrichten des personenbezogenen Behindertenparkplatzes liegt im Ermessen des Ordnungsamtes, es besteht kein Rechtsanspruch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwerte
Fristen
Hinweise für Schwerte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerte
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen