Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl, oder gültigen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (aus den Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass der Antragsteller/die Antragstellerin außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl) ist - oder eine Phokomelie/Amelie vorliegt,
    • Antragsformular (wird bei Antragstellung bzw. Abholung vor Ort unterschrieben)
    • ggf. Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selber stellen können,
    • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Anschrift,
    • Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    Einen blaufarbigen EU einheitlichen Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen

    • wenn auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) eingetragen ist,
    • oder eine Phokomelie/Amelie (beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen) vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

    Hinweise für Dülmen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    • die Parkerleichterung ist personengebunden. Das bedeutet, wenn mit der Parkerleichterung geparkt wird, muss die Person, für die die Parkerleichterung ausgestellt wurde anwesend sein. Besorgungsfahrten im Namen der Person, für die die Parkerleichterung ausgestellt wurde, sind nicht gestattet,
    • die Parkerleichterung ist ausschließlich im Original im Fahrzeug auszulegen,
    • die Gültigkeit der Parkerleichterung beträgt 5 Jahre,
    • die Parkerleichterung ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Art der Parkerleichterung 

    • Der EU einheitliche Parkausweis ermöglicht unter anderem die Nutzung von ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de