Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

     

    Nachfolgend sind die Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer Parkerleichterung beschrieben:

     

    1. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,

     

    1. Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,

     

    1. Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt

     

    1. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem zuvor genannten Personenkreis nach den Buchstaben a) bis c) gleichzustellen sind.

     

    Die schwerbehinderte Person, deren Wohnsitz sich im Oberbergischen Kreis befindet, kann einen Antrag auf Parkerleichterung beim Straßenverkehrsamt stellen.

    Personen, die in den Städten und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof ihren Wohnsitz haben, müssen den formlosen Antrag auf Parkerleichterung beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen.

    Es ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Parkerleichterung im klassischen Sinne handelt und das Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen ausgenommen und somit nicht zulässig ist. Wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen, wird seitens des Straßenverkehrsamtes das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angehört. Sofern das Amt für soziale Angelegenheiten dem Antrag zustimmt, kann die Parkerleichterung alsdann erteilt werden.

    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.
    Eine einzelne Vollmacht ist nicht notwendig.

    Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung vorzulegen:

    • Formloser Antrag oder abrufbarer Antragsvordruck,
    • Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises mit dem geforderten Merkzeichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterverkehr sowie Gefahrgut, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • formloser Antrag oder abrufbarer Antragsvordruck,

    • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den erforderlichen Merkmalen.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de