Schulen Anmeldetermine
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Für das Schuljahr 2025/26 zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024
Zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024 werden in den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 angenommen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren. An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.
Eine Übersicht aller Anmeldetermine an Hürther Grundschulen steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2025.
Kinder, die nach dem 30. September 2025 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
- Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
- Anmeldung Grundschule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde sowie des Untersuchungsheftes des Kindes in der gewünschten Grundschule vorzusprechen. - Anmeldung weiterführende Schule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich im betreffenden Schulsekretariat zu melden und das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde, das letzte Schulzeugnis (Halbjahreszeugnis) des Kindes sowie den Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule mitzubringen. Der Anmeldeschein wird - wie das Halbjahreszeugnis - durch die Grundschule des Kindes ausgehändigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 07.12.2023
Stichwörter
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