Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-6030

    Fax: +49 5231 6311-4711

    E-Mail: post_bauamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lügde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lügde

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lügde

    Kosten

    Hinweise für Lügde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lügde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lügde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lügde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de