Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer - Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkungen der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer abhängig.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West
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Hausanschrift
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Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen
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Hausanschrift
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Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt
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Hausanschrift
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Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede
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erforderliche Unterlagen
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- Antrag Zinsbescheinigung
- Verdienstbescheinigung (Anlage A)
- Einkommenserklärung (Anlage B)
- Einkommensnachweise über alle Einkünfte der letzten 12 Monate für alle im Haushalt befindlichen Personen (z. B. Bruttoverdienst, Zinserträge, usw.), Kontoauszüge reichen nicht aus!
- Bei nichtselbständiger Tätigkeit: Die Abrechnungen der letzten 12 Monate.
- Bei selbständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 12 Monate und den Steuerbescheid des letzten Jahres, falls bereits vorhanden.
- Fotokopie des vollständigen Anschreibens der NRW.Bank
Formulare
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Voraussetzungen
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Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sei hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag können Sie
- schriftlich - per Post oder eingescannt per E-Mail - oder
- persönlich stellen.
Fristen
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Die Zinsbescheinigung wird nicht befristet.
Bearbeitungsdauer
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Die Zinsbescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
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