Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer - Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkungen der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer abhängig.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6197
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3438
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5201
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8213
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5201
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag Zinsbescheinigung
- Verdienstbescheinigung (Anlage A)
- Einkommenserklärung (Anlage B)
- Einkommensnachweise über alle Einkünfte der letzten 12 Monate für alle im Haushalt befindlichen Personen (z. B. Bruttoverdienst, Zinserträge, usw.), Kontoauszüge reichen nicht aus!
- Bei nichtselbständiger Tätigkeit: Die Abrechnungen der letzten 12 Monate.
- Bei selbständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 12 Monate und den Steuerbescheid des letzten Jahres, falls bereits vorhanden.
- Fotokopie des vollständigen Anschreibens der NRW.Bank
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
Hinweise für Bielefeld
5,00 € bis 20,00 €, abhängig vom Einkommen und vom betroffenen Personenkreis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
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