Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.12.2024 bieten wir um 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr einen Sammelberatungstermin für potenzielle Antragsteller und Bevollmächtige im Bereich der Eigenheimförderung (Neubau und Bestandserwerb, keine Modernisierung) an. Der Termin findet im Kreishaus statt.
Aufgrund begrenzter Plätze ist eine Anmeldung bis zum 04.12.2024 zwingend erforderlich unter
wohnungsbaufoerderung@kreis-warendorf.de
(unter Angabe von Personenzahl, Wunschtermin, Neubau oder Bestandserwerb). Weitere Informationen erhalten Sie anschließend mit der Anmeldebestätigung.
Weitere Beratungstermine werden in Kürze an dieser Stelle bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Wohnungsbauförderung
Kreis Warendorf
Auf Grund des besonders hohen Antragsaufkommens sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell telefonisch in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeit können Sie jedoch gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf der Mailbox hinterlassen. Sie werden hierzu schnellstmöglich zurückgerufen. Alternativ können Sie gerne eine E-Mail senden.
Das Land NRW fördert die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen. Förderberechtigt sind Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen.
Auf der Internetseite der NRW.BANK wird ein Chancenprüfer zur Verfügung gestellt, den Sie für eine erste Einschätzung nutzen können.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr einen Betrag i. H. v. 2,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Ministerium auf die einzelnen Bewilligungsbehörden verteilt. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können.
Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.
Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen und Konditionen der Neuschaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentumsentnehmen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer:
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb)
Flyer Wohneigentumsförderung Neubau oder Kauf
Falls Sie eine Modernisierung Ihres Eigenheims in Betracht ziehen, entnehmen Sie bitte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie den Konditionen der nachfolgenden Übersicht:
Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Für eine Erstinformation kann die NRW.BANK über die Servicenummer 0211/91741 - 4500 sowie die E-Mail-Adresse beratung@nrwbank.de kontaktiert werden. Darüber hinaus stehen Ihnen die rechts in der Übersicht genannte Ansprechpersonen, des Kreises Warendorf als Bewilligungsbehörde bei Fragen gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer Antragstellung beim Kreis Warendorf einzureichen:
Neubau oder Kauf:
- Merkblatt Antrag auf Förderung Bestandserwerb oder
- Merkblatt Antrag auf Förderung Neubaumaßnahme, Ersterwerb
- Formulare Eigentumsförderung der NRW.BANK
Modernisierung:
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Warendorf