Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 11.12.2024 bieten wir um 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr einen Sammelberatungstermin für potenzielle Antragsteller und Bevollmächtige im Bereich der Eigenheimförderung (Neubau und Bestandserwerb, keine Modernisierung) an. Der Termin findet im Kreishaus statt. 

    Aufgrund begrenzter Plätze ist eine Anmeldung bis zum 04.12.2024 zwingend erforderlich unter

    wohnungsbaufoerderung@kreis-warendorf.de

    (unter Angabe von Personenzahl, Wunschtermin, Neubau oder Bestandserwerb). Weitere Informationen erhalten Sie anschließend mit der Anmeldebestätigung.

    Weitere Beratungstermine werden in Kürze an dieser Stelle bekanntgegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Team der Wohnungsbauförderung

    Kreis Warendorf 

     

    Auf Grund des besonders hohen Antragsaufkommens sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell telefonisch in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeit können Sie jedoch gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf der Mailbox hinterlassen. Sie werden hierzu schnellstmöglich zurückgerufen. Alternativ können Sie gerne eine E-Mail senden.

    Das Land NRW fördert die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen. Förderberechtigt sind Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen.

    Auf der Internetseite der NRW.BANK  wird ein Chancenprüfer zur Verfügung gestellt, den Sie für eine erste Einschätzung nutzen können. 

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr einen Betrag i. H. v. 2,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Ministerium auf die einzelnen Bewilligungsbehörden verteilt. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können.

    Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.

    Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen und Konditionen der Neuschaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentumsentnehmen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer:

    Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb)

    Flyer Wohneigentumsförderung Neubau oder Kauf

    Falls Sie eine Modernisierung Ihres Eigenheims in Betracht ziehen, entnehmen Sie bitte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie den Konditionen der nachfolgenden Übersicht:

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Für eine Erstinformation kann die NRW.BANK über die Servicenummer 0211/91741 - 4500 sowie die E-Mail-Adresse beratung@nrwbank.de kontaktiert werden. Darüber hinaus stehen Ihnen die rechts in der Übersicht genannte Ansprechpersonen, des Kreises Warendorf als Bewilligungsbehörde bei Fragen gerne zur Verfügung.

    Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer Antragstellung beim Kreis Warendorf einzureichen:

    Neubau oder Kauf:

    Modernisierung:

    Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de