Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Wohnraumförderung

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Team Wohnraumförderung

    Die Wohnraumförderung umfasst:

    - Mietwohnungsbau

    - Maßnahmen im Bestand

    - Eigentumsförderung

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW und den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für Investoren, Eigentümer und private Bauherren/Käufer zinslose und zinsgünstige Darlehen für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum zur Verfügung. Durch die Förderung soll die Wohnraumversorgung für zum Beispiel Familien und Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung verbessert werden.

    Attraktive Tilgungsnachlässe mit bis zu 50% führen dazu, dass Mieten für öffentlich geförderten Wohnungsbau mit denen des freifinanzierten Sektors konkurrieren können und auch für Investoren wirtschaftlich rentabel sind.

    Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter www.nrwbank.de.

    Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.

    Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an oder senden eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:

    baufoerderung@stadt.wuppertal.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Wohnungsbauförderung und Mietpreisprüfung 105.33

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Team Wohnraumförderung


    "Wenn Sie die Angebote der Wohnraumförderung (R105.33) nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch die Wohnraumförderung (R105.33) verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen."

    Die jeweiligen Antragsvordrucke finden Sie im Formularcenter wenn Sie dem "Link" zur NRW.Bank folgen. Diesen finden Sie unter der Rubrik "Links und Downloads"

    Für Beratungen und Antragsabgaben bitte Termin vereinbaren!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de