Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung

    Hinweise für Lippe

    Wollen Sie sich verpflichten, Ihrem Kind regelmäßig Unterhalt zu zahlen? Hier erfahren Sie, wie das dokumentiert werden kann.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Das wird auch Barunterhalt genannt. Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwälten ermittelt werden. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird jährlich vom Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

    Idealerweise einigen Sie sich als Eltern über den Betrag, der als Unterhalt zu zahlen ist.


    Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsverpflichtung festschreiben lassen. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde heißt Unterhaltstitel. Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.


    Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (gleichbleibender Festbetrag) festzusetzen.

    Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.
    Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden.


    Zuständig ist das Jugendamt für den Wohnsitz des Kindes.

    Ist dieser außerhalb Lippes: Jugendamt für den Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsvormundschaften, Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Personalausweis oder Reisepass
      (bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. die Duldung oder Aufenthaltsgestattung),
    • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes
      (beispielsweise Schreiben von einem Anwalt oder Jugendamt),
    • falls vorhanden: bisherige Unterhaltsfestsetzung
      (beispielsweise Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Unterhaltsregelung)

    Alle Urkunden werden im Original benötigt.
    Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Beistandschaft: keine

    Unterhaltsvorschuss: keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • volle Geschäftsfähigkeit
      Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund persönlich zur Beurkundung erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.

    Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.

    Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    circa 45 - 60 Minuten je Beurkundung

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, dann weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de