Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Beurkundungen: Unterhalt

    Hinweise für Borken

    Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Unterhalt.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Unterhalt für minderjährige Kinder
    • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.

    • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.

    • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

    • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.

    • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr (Unterhalt für junge Volljährige).

    • Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

    Unterhalt für volljährige Kinder
    • Wir beraten und unterstützen Sie als junge/n Erwachsene/n in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.

    • Wir berechnen und beurkunden Ihren Unterhaltsanspruch.

    • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

    Ansprechpersonen

    Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:

    Isselburg, Legden, Schöppingen, Südlohn

    Frau Niebur

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Vreden

    Frau Lask

    telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Rhede, Stadtlohn

    Frau Wollenberg

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Heiden, Raesfeld, Velen

    Frau Beckel (+49 2861 681-5303)

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Gescher, Heek, Reken

    Frau Steverding

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • ggf. Kontoverbindungsdaten
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

    Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-ersatz:

    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtsbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
    • Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
    • Ggf. Aufenthaltstitel
    • Kindergeldnachweis
    • Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
    • Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
    • Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
    • Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)

    Formulare

    Beistandschaft:  keine

    Unterhaltsvorschuss : keine

    Voraussetzungen

    • Kind muss noch minderjährig sein
    • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

    Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

    • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
    • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Beistandschaft:

    • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
    • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.

    Unterhaltsvorschuss

    • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Beistandschaft:

    • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

    Unterhaltsvorschuss:

    • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de