Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Beurkundungen: Unterhalt

    Hinweise für Reken

    Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Unterhalt.

    Beschreibung

    Hinweise für Reken

    Unterhalt für minderjährige Kinder
    • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.

    • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.

    • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

    • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.

    • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr (Unterhalt für junge Volljährige).

    • Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

    Unterhalt für volljährige Kinder
    • Wir beraten und unterstützen Sie als junge/n Erwachsene/n in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.

    • Wir berechnen und beurkunden Ihren Unterhaltsanspruch.

    • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

    Ansprechpersonen

    Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:

    Isselburg, Legden, Südlohn

    Frau Niebur

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Vreden

    Frau Lask

    telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Raesfeld, Stadtlohn

    Herr Hövelbrinks

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Heiden, Velen

    Frau Paß

    telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Gescher, Heek, Reken

    Frau Steverding

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Rhede, Schöppingen

    Frau Meyer

    telefon. Sprechzeiten: montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls die Duldung oder Aufenthaltsgestattung),
    • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (beispielsweise Schreiben von einem Anwalt oder Jugendamt),
    • falls vorhanden: bisherige Unterhaltsfestsetzung (beispielsweise Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Unterhaltsregelung)
    • Alle Urkunden werden im Original benötigt.
    • Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Assistance: none

    Advance on maintenance payments : none

    Voraussetzungen

    • Volle Geschäftsfähigkeit
    • Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund persönlich zur Beurkundung erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reken

    Verfahrensablauf

    • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.
    • Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
    • Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.

    Fristen

    The child must still be a minor.

    Bearbeitungsdauer

    Assistance:

    • After a personal meeting (approx. 30 to 60 minutes), processing usually takes place within 3 weeks. This also depends on the necessary measures.

    Advance maintenance payments:

    • Once a complete application has been submitted, processing takes place immediately.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de