Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen BeurkundungOnline erledigen

    Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern

    Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Unterstützung durch die Beistandschaft

    Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und für das keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.

    Bei diesem Angebot informiert das Jugendamt über

    • die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
    • die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann,
    • die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt beurkunden zu lassen,
    • die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft und
    • die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

    Im Übrigen gibt es ein umfassendes Beratungs-und Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern in unterschiedlichen Lebenssituationen seitens des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe.

    Haben Eltern Fragen zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Geltendmachung von Unterhalt, können sie sich, auch, wenn das Kind schon älter ist, an das Jugendamt wenden. Dort erhalten sie Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Berechnung des Unterhalts für ihr Kind. Darüber hinaus hilft das Jugendamt bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, aber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und der späteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Auch wenn es im Vorfeld der Geburt um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht, beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt.

    Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. von dem das Kind überwiegend betreut wird oder der insoweit die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.

    Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenfrei.

    Beantragung der Beistandschaft

    Die werdende Mutter kann die Beistandschaft bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

    Mit Eingang des Antrags auf Einrichtung einer Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung durch das Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Die Aufgaben des Beistands nimmt dort eine fachkompetente Mitarbeiterin oder ein fachkompetenter Mitarbeiter wahr. Da das Unterstützungsangebot sehr individuell auf das Kind abzustimmen ist, wird es vom Jugendamt als vorteilhaft gesehen, den Antrag persönlich mit dem zukünftigen Beistand abzusprechen. Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken.

    Rechte während der Beistandschaft

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Neben ihm bleibt auch der antragstellende Elternteil in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt.

    Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme: Um zu verhindern, dass in einem Verfahren durch den Elternteil einerseits und durch den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Verfahren über die Vaterschaftsfeststellung oder den Kindesunterhalt der Beistand den Vorrang.

    Ende der Beistandschaft

    Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit ganz oder teilweise beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der bisher allein sorgeberechtigten Antragstellerin oder dem bisher allein sorgeberechtigten Antragsteller das Sorgerecht entzogen wird oder die Eltern zusammenleben und die gemeinsame Sorge begründen. Die Beistandschaft endet auch, wenn das Kind volljährig wird oder sein Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_01018b2687b0a5f69ade59e35fb894e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Personalausweis,
    • Geburtsurkunde des Kindes,
    • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels. (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde),
    • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung. (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Beistandschaft: keine

    Unterhaltsvorschuss: keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Kind muss noch minderjährig sein
    • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

    Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

    • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
    • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Beistandschaft:

    • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
    • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.

    Unterhaltsvorschuss

    • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Beistandschaft:

    • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

    Unterhaltsvorschuss:

    • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de