Bauvorhaben Abnahme
Bauvorhaben Abnahme
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vom Bauherrn oder Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Einteilung der Baubezirke
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
Hinweise für Werl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Verfahrensablauf
Hinweise für Werl
Fristen
Hinweise für Werl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werl
Kosten
Hinweise für Werl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werl
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen