Bauvorhaben Abnahme

    Bauvorhaben Abnahme

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Sofern ein Bauvorhaben oder eine Beseitigung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig ist,
    muss die Fertigstellung per Fertigstellungsanzeige dem Bauamt mind. 1 Woche vor Fertigstellung angezeigt werden.

    Die Fertigstellungsanzeige erhält die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter, welche bzw. welcher auch die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt hat (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen). 

    Die Abnahme des Bauvorhabens vor Ort erfolgt dann entweder durch die Baukontrolleure (bei Garagen, Carports und Abbrüchen) oder durch die jeweilige Sachbearbeiterin bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter (alle anderen Bauvorhaben).
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauamt Verwaltungsabteilung Team Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-5600

    Fax: +49 521 51-3697

    E-Mail: bauberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Die in der Genehmigung / Beseitigungsanzeige geforderten bautechnischen Nachweise / Bescheinigungen. 

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Fertigstellung des Rohbaus bzw. des gesamten Bauvorhabens / Abbruches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Die Fertigstellung eines Bauvorhabens muss der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter, welche bzw. welcher die Baugenehmigung erteilt hat, angezeigt werden. Die Fertigstellungsanzeige ist schriftlich einzureichen (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen). 

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Fertigstellungsanzeige ist mind. 1 Woche vor Fertigstellung beim Bauamt einzureichen!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de