Bauvorhaben Abnahme
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sofern ein Bauvorhaben oder eine Beseitigung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig ist,
muss die Fertigstellung per Fertigstellungsanzeige dem Bauamt mind. 1 Woche vor Fertigstellung angezeigt werden.
Die Fertigstellungsanzeige erhält die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter, welche bzw. welcher auch die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt hat (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen).
Die Abnahme des Bauvorhabens vor Ort erfolgt dann entweder durch die Baukontrolleure (bei Garagen, Carports und Abbrüchen) oder durch die jeweilige Sachbearbeiterin bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter (alle anderen Bauvorhaben).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die in der Genehmigung / Beseitigungsanzeige geforderten bautechnischen Nachweise / Bescheinigungen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Fertigstellung des Rohbaus bzw. des gesamten Bauvorhabens / Abbruches
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Fertigstellung eines Bauvorhabens muss der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter, welche bzw. welcher die Baugenehmigung erteilt hat, angezeigt werden. Die Fertigstellungsanzeige ist schriftlich einzureichen (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen).
Fristen
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Die Fertigstellungsanzeige ist mind. 1 Woche vor Fertigstellung beim Bauamt einzureichen!
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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