Bauvorhaben Abnahme

    Bauvorhaben Abnahme

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld rechtzeitig vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- und Schlussabnahme).

    Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsarten geprüft werden können.

    Welche Abnahmen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind, können Sie anhand der Auflagen in der Baugenehmigung feststellen. Entsprechende Vordrucke für die Anmeldung der Abnahmen werden mit der Baugenehmigung verschickt.

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    Ansprechpartner

    63 - Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-6300

    Fax: 02541 18-6399

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 14.10.2022

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    Technisch geändert am 04.03.2022

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    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-6300

    Fax: 02541 18-6399

    E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Fax: 02541 18-6399

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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