Hilfe in sonstigen Lebenslagen

    Hilfe in sonstigen Lebenslagen

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    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 73 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de