Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Die Leistung soll den Leistungsberechtigten so weit wie möglich befähigen, unabhängig von Sozialleistungen zu leben. Auf eine Unabhängigkeit vom Leistungsbezug haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.
Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Nach dem SGB XII werden folgende Leistungen gewährt:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen
Antragstellende Person:
- Nachweis zum Aufenthaltsstatus - bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Nachweis zur Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad
- Nachweis zum Aufenthalt in einer Einrichtung
- Kopie der Bestallungsurkunde der gesetzlichen Betreuung
- Nachweis über Aufenthalt im Ausland
Nachweise von allen Haushaltsmitgliedern und Ehe- oder Lebenspartner*in
- Nachweis zum Aufenthaltsstatus - bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- zum Einkommen
- zu Ausgaben / Aufwendungen
- zum Vermögen im In- und Ausland
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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