amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer technischen Umstellung können Meldebescheinigungen ab dem 24.02.2023 vorerst nicht mehr online beantragt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Melde-, Lebens- und Aufenthaltsbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsamt, Standesamt) oder dem Rentenversicherungsträger sowie für private Zwecke benötigt. Eine einfache Meldebescheinigung dient meist zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes. Eine erweiterte Meldebescheinigung wird meist zur Vorlage beim Standesamt oder Konsulat benötigt. Sie kann auch Daten der gemeinsam gemeldeten Familienmitgliedern enthalten. Lebensbescheinigungen können nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. Alle aufgeführten Bescheinigungen werden Ihnen direkt bei Antragstellung im Bürgerservice ausgestellt.

    Zur Beantragung einer Lebensbescheinigung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Personalausweis/Reisepass
    • ggf. Vollmacht
    • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de