amtliche Meldebestätigung
Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort und
- aktuelle Anschrift
Die erweiterte Meldebscheinigung, ehemals Aufenthaltsbescheinigung, enthält folgende Angaben:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschriften und Meldezeiten
- Angaben zur Familie
- ggf. Staatsangehörigkeiten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
9,00 €
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021