Meldebescheinigung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Kierspe mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
Familienname,
frühere Namen,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensname, Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.
Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
derzeitige Staatsangehörigkeiten,
frühere Anschriften,
Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
Familienstand.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beantragung:
Persönlich im Bürgerbüro. Die Meldebescheinigung können Sie gleich mitnehmen.
Online über das unten aufgeführte Formular (Anmeldung im Serviceportal erforderlich).
Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-134
E-Mail: buergerbuero@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Für Ihren Antrag benötigen wir:
Personalausweis oder Reisepass
im Vertretungsfall zusätzlich
Vollmacht
Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Kierspe
Für die Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 9,00 € zu zahlen.
Gebührenfrei (mit schriftlichem Nachweis) sind:
Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen,
Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
Meldebescheinigungen, wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021