amtliche Meldebestätigung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Kierspe mit einer Wohnung gemeldet sind.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname,

    • frühere Namen,

    • Vornamen,

    • Doktorgrad,

    • Ordensname, Künstlername,

    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.


    Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,

    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,

    • frühere Anschriften,

    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie

    • Familienstand.


    Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beantragung:

    • Persönlich im Bürgerbüro. Die Meldebescheinigung können Sie gleich mitnehmen.

    • Online über das unten aufgeführte Formular (Anmeldung im Serviceportal erforderlich).

    • Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.

    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für Ihren Antrag benötigen wir:

    • Personalausweis oder Reisepass

    im Vertretungsfall zusätzlich

    • Vollmacht

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Für die Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 9,00 € zu zahlen.

    Gebührenfrei (mit schriftlichem Nachweis) sind:

    • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,

    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen,

    • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,

    • Meldebescheinigungen, wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen.  

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de