amtliche Meldebestätigung
Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Meldebescheinigung für private Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
Meldebescheinigung für private Zwecke: 9,00 € Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: 9,00 € (Für Kindergeld- und/oder Rentenzwecke gebührenfrei)
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021