amtliche Meldebestätigung

    Meldebescheinigung

    Hinweise für Lichtenau

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.
    Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Bitte stellen Sie im Bedarfsfall eine Vollmacht aus.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:

    • Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter

    • zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe 

    • zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen

    • zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)

    • zur Vorlage bei den Dienststellen der Energiestadt Lichtenau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Beantragung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich!

    Meldebescheinigung mit Familienanhang

    • kann für eine Familie mit minderjährigen Kindern ausgestellt werden

    • volljährige Kinder sind nicht mehr im Familienverband

    • einmalige Gebühr von 9 €

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de