Meldebescheinigung
Hinweise für Lichtenau
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Personalausweis oder Reisepass
Bitte stellen Sie im Bedarfsfall eine Vollmacht aus.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Lichtenau
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
zur Vorlage bei den Dienststellen der Energiestadt Lichtenau
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Beantragung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich!
Meldebescheinigung mit Familienanhang
kann für eine Familie mit minderjährigen Kindern ausgestellt werden
volljährige Kinder sind nicht mehr im Familienverband
einmalige Gebühr von 9 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lichtenau