amtliche Meldebestätigung

    Meldebescheinigung

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Bad Lippspringe mit einer Wohnung gemeldet sind.
    Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

    • Familienname,

    • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

    • Doktorgrad,

    • Geburtsdatum,

    • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,

    • Datum der An- oder Abmeldung,

    • Anschrift und

    • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1

    33175 Bad Lippspringe

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Ihren Personalausweis und/oder Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de