Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir Ihnen eine kostenfreie Meldebestätigung aus.
Darüber hinaus können Sie auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Ihre folgenden Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vorname(n),
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung(en).
Bei Bedarf können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, welche durch folgende Daten ergänzt werden kann:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder,
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en),
- frühere Anschrift(en),
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Die Meldebescheinigung können Sie schriftlich sowie persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden. Anderenfalls wird die Meldebescheinigung per Post an den Antragstellenden versandt.
Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht des Antragstellenden und ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person im Bürgerbüro vorzulegen. Hierfür können Sie die untenstehende Vollmacht verwenden.
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021