amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir Ihnen eine kostenfreie Meldebestätigung aus.
    Darüber hinaus können Sie auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. 

    Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Ihre folgenden Daten:

    • Familienname,
    • frühere Namen,
    • Vorname(n),
    • Doktorgrad,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung(en).

    Bei Bedarf können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, welche durch folgende Daten ergänzt werden kann:

    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit(en),
    • frühere Anschrift(en),
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    • Familienstand.

    Die Meldebescheinigung können Sie schriftlich sowie persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden. Anderenfalls wird die Meldebescheinigung per Post an den Antragstellenden versandt.
    Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht des Antragstellenden und ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person im Bürgerbüro vorzulegen. Hierfür können Sie die untenstehende Vollmacht verwenden.

    Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
    Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de