amtliche Meldebestätigung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Bad Driburg mit einer Wohnung gemeldet sind.

    Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Driburg.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    - Personalausweis oder Reisepass

    Bitte stellen Sie im Bedarfsfall eine Vollmacht aus.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.


    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:

    - Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter

    - zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe 

    - zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen

    - zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung

     (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)

    - zur Vorlage bei den Dienststellen der Stadt Bad Driburg


    Die Zahlung kann erfolgen:

    - in bar oder

    - per EC Karte

    - durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Bad Driburg:

    Sparkasse Höxter, Kontonummer DE06 4725 1550 0001 0000 58 (Verwendungszweck 9995003 und "Ihr Name")

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de