amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Für das Anliegen Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können diese Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.

    Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt.

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung (z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand).

    Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden: Hier

    Anschließend erhalten Sie diese per Post an Ihre Meldeadresse übersandt.

    Unter Vorlage eines Identitätspapieres erhaten Sie diese auch beim Service-Schalter des Bürgeramtes. Weiterhin kann die Bescheinigung auch schriftlich beantragt werden. Ist die Übersendung an eine andere Adresse als die Meldeadresse vorgesehen, muss ein Identitätsnachweis erbracht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Personalausweis, Reisepass oder alternativ das Familienstammbuch, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    9 Euro (Bar oder EC-Karte - für gesetzliche deutsche Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de