Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Für das Anliegen Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können diese Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung (z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand).
Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden: Hier
Anschließend erhalten Sie diese per Post an Ihre Meldeadresse übersandt.
Unter Vorlage eines Identitätspapieres erhaten Sie diese auch beim Service-Schalter des Bürgeramtes. Weiterhin kann die Bescheinigung auch schriftlich beantragt werden. Ist die Übersendung an eine andere Adresse als die Meldeadresse vorgesehen, muss ein Identitätsnachweis erbracht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Personalausweis, Reisepass oder alternativ das Familienstammbuch, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Gladbeck
9 Euro (Bar oder EC-Karte - für gesetzliche deutsche Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021