Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Olfen
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann Sie in Olfen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vorname
- evtl. Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum
In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
Sie können persönlich vorbeikommen oder einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei uns vorbeischicken. Wir benötigen allerdings in jedem Fall Ihren Ausweis bzw. eine Kopie Ihres Ausweises.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-9301
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-131
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olfen
- Personalausweis / Reisepass
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Olfen