amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Havixbeck

    Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann, Sie in Havixbeck gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
    Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname
    • Vorname
    • Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum

    Hier können Sie online eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

    In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:

    • Gesetzliche Vertreter
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Ein- und Auszugsdatum
    • Familienstand

    Hier können Sie online eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

    Rechtsgrundlagen 

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Richter-Platz 1

    48329 Havixbeck

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Havixbeck

    • Personalausweis / Reisepass

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Havixbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de